WEG-Verwaltung Vergütung – ab 30 € pro Einheit
Unsere Vergütungsstruktur ist klar geregelt und orientiert sich an den Qualitätsstandards des VDIV Deutschland. Die WEG-Grundvergütung startet ab 30 € netto je Wohneinheit und Monat – individuell kalkuliert nach Objektgröße, Zustand und gewünschtem Leistungsumfang. Kostenloses Angebot auf Anfrage.
Leistungen & Vergütung
Was ist in der Grundvergütung enthalten?
Die WEG-Grundvergütung startet ab 30 € netto je Wohneinheit und Monat (zzgl. 19 % MwSt.) – abhängig von Objektgröße, Zustand und Leistungsumfang. Die genaue Kalkulation für Ihr Objekt erhalten Sie kostenlos und unverbindlich nach einem kurzen Gespräch. Alle Bestandteile stehen schriftlich in Ihrem Verwaltervertrag – orientiert an den Qualitätsstandards des VDIV Deutschland (Verband der deutschen Immobilienverwalter).
Wie wird Ihr Preis kalkuliert?
Der Einstiegspreis von 30 € gilt für ein gut handhabbares Standardobjekt. Ihr tatsächlicher Preis wird nach 5 Faktoren individuell berechnet – alle sprechen für Sie:
- Anzahl der Einheiten – Größere Gemeinschaften profitieren von Skaleneffekten: mehr Einheiten, günstigerer Preis pro Einheit.
- Objektart & Nutzung – WEG oder gemischte Nutzung? Wir kalkulieren den tatsächlichen Verwaltungsaufwand, keine Pauschale.
- Baujahr & Zustand – Sanierte Objekte haben weniger Instandhaltungsaufwand. Das spiegelt sich in der Vergütung.
- Gewünschter Leistungsumfang – Grundverwaltung oder erweiterter Service: Sie wählen, was Sie brauchen – und zahlen nur dafür.
- Digitalisierungsgrad – Unser Eigentümerportal reduziert Papierkommunikation und Verwaltungsaufwand – das senkt Ihren Preis.
Markteinordnung: Der VDIV Deutschland weist bundesweit Orientierungswerte von ca. 20 bis 32 € netto / WE / Monat aus – je nach Objektgröße und Region. Unser Einstieg ab 30 € ist marktgerecht und transparent belegt.
| Leistung | Preis | Hinweis |
|---|---|---|
| WEG-Grundvergütung | ab 30,00 € / WE / Monat | Netto zzgl. 19 % MwSt. – individuelle Kalkulation je nach Objektgröße und Leistungsumfang auf Anfrage |
| Jährliche Eigentümerversammlung (hybrid) | inklusive | Im Rahmen der Grundvergütung |
| Außerordentliche Eigentümerversammlung | auf Anfrage | Je zusätzlicher Versammlung – Kalkulation nach Aufwand |
| Besondere Leistungen (Sonderaufgaben) | nach Vereinbarung | Vertraglich fixierte Stundensätze – nur nach schriftlicher Zustimmung |
| Baubetreuung & Bauleitung | nach Vereinbarung | Bei Sanierungen und größeren Instandhaltungsmaßnahmen |
| §35a-EStG-Bescheinigung | inklusive | Im Rahmen der Grundvergütung |
| SEPA-Lastschriftmandat einrichten | inklusive | Im Rahmen der Grundvergütung |
| Mahnstufen 1 + 2 | inklusive | Im Rahmen der Grundvergütung |
| Mahnstufe 3 | nach Vereinbarung | Gesonderte Beauftragung – schriftlich fixiert |
| 2 Begehungen pro Jahr | inklusive | Im Rahmen der Grundvergütung |
| Eigentümerportal-Zugang (alle Eigentümer) | inklusive | Im Rahmen der Grundvergütung |
| 24/7-Notfallerreichbarkeit | inklusive | Im Rahmen der Grundvergütung |
Vergütungsanpassung: Jährliche Anpassung VPI-basiert, maximal 2,0 % p. a. – erstmals 24 Monate nach Vertragsbeginn, mit 3-monatiger schriftlicher Vorankündigung. Haftpflicht: 1.000.000 € je Versicherungsfall. Unsere Vergütungsstruktur orientiert sich an den Qualitätsstandards des VDIV Deutschland (Verband der deutschen Immobilienverwalter).
FAQ
Häufige Fragen zu den Kosten
Der Einstiegspreis von 30 € netto / WE / Monat gilt für ein gut handhabbares Standardobjekt mit durchschnittlichem Aufwand. Ihr tatsächlicher Preis hängt von fünf Faktoren ab: Anzahl der Einheiten, Objektart, Baujahr und Zustand, gewünschter Leistungsumfang sowie Digitalisierungsgrad. Größere Gemeinschaften zahlen häufig weniger pro Einheit; aufwendige Altbauten in der Sanierungsphase mehr. Das individuelle Angebot für Ihr Objekt ist kostenlos und unverbindlich.
Besondere Leistungen sind Aufgaben, die über die laufende Grundverwaltung hinausgehen – etwa die Begleitung größerer Sanierungen, die Bearbeitung von Versicherungsschäden oder gerichtliche Mahnverfahren. Die Vergütung dafür ist in Ihrem Verwaltervertrag schriftlich fixiert und wird nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung beauftragt. So zahlen Sie nur für tatsächlich anfallenden Mehraufwand.
Im kostenlosen Erstgespräch erfassen wir die wichtigsten Eckdaten Ihrer Eigentümergemeinschaft – Anzahl der Einheiten, baulicher Zustand, anstehende Projekte und besondere Anforderungen. Daraus erstellen wir innerhalb weniger Tage ein transparentes, schriftliches Angebot mit allen Bestandteilen der Grundvergütung.
Nein. Alle Bestandteile der Vergütung – Grundverwaltung und besondere Leistungen – stehen schriftlich in Ihrem Verwaltervertrag und sind jederzeit im Eigentümerportal (öffnet in neuem Tab) nachvollziehbar. Bevor zusätzliche, kostenpflichtige Sonderleistungen beauftragt werden, sprechen wir das transparent mit Ihnen oder Ihrem Verwaltungsbeirat ab.