Sondereigentumsverwaltung – Professionell betreut

Der WEG-Verwalter kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum – aber wer kümmert sich um Ihre Wohnung? Wir vertreten Ihre individuellen Interessen, betreuen Ihr Mietverhältnis und sind Ihr persönlicher Ansprechpartner rund um Ihr Sondereigentum.

Was ist SEV?

Zwei Eigentumsarten, ein Anspruch: Ihre Wohnung in guten Händen

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterscheidet zwischen zwei Arten von Eigentum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Diese Unterscheidung bestimmt, wer wofür zuständig ist – und genau hier setzt die Sondereigentumsverwaltung an.

Ihr Sondereigentum

Die Räume Ihrer Wohnung oder Gewerbeeinheit – Böden, Innenwände, Einbauten, Sanitär- und Elektroinstallation innerhalb Ihrer vier Wände. Hier entscheiden und haften Sie als Eigentümer selbst.

Gemeinschaftseigentum

Alles, was der gesamten Eigentümergemeinschaft gehört – etwa Dach, Fassade, Treppenhaus, Aufzug oder die Heizungsanlage. Darum kümmert sich der WEG-Verwalter für alle gemeinsam.

Genau in dieser Lücke wird die Sondereigentumsverwaltung wertvoll: Wir kümmern uns um alles, was speziell Ihre Einheit betrifft – von der Mieterbetreuung über die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem WEG-Verwalter bis zur Koordination von Reparaturen innerhalb Ihrer eigenen vier Wände. Besonders wertvoll ist das für Eigentümer, die nicht selbst vor Ort wohnen oder ihre Wohnung als Kapitalanlage vermieten.

Leistungen

So betreuen wir Ihr Sondereigentum

  • Eigenständige Betreuung Ihrer Einheit

    Ihr Sondereigentum als individuelles Mandat – unabhängig von der WEG, mit Fokus auf genau Ihre Wohnung oder Gewerbeeinheit.

  • Vertretung gegenüber dem WEG-Verwalter

    Wir bündeln und formulieren Ihre individuellen Anliegen, bringen sie in Eigentümerversammlungen ein und verfolgen sie konsequent nach.

  • Mietverhältnis-Betreuung

    Ist Ihre Einheit vermietet, übernehmen wir auf Wunsch die komplette Mietverwaltung – aus einer Hand mit der Sondereigentumsverwaltung.

  • Koordination von Reparaturen im Sondereigentum

    Handwerkersuche, Terminabstimmung und Qualitätskontrolle für alles, was innerhalb Ihrer eigenen vier Wände anfällt.

  • Wohnungsübergabe & -abnahme

    Bei Mieterwechsel oder Verkauf begleiten wir die Übergabe inklusive Protokoll, Zählerständen und Zustandsdokumentation.

  • Prüfung von Jahresabrechnung & Wirtschaftsplan

    Wir prüfen, was die WEG-Abrechnung konkret für Ihre Einheit bedeutet, und erläutern Ihnen die Zahlen verständlich.

  • Digitale Aktenführung & 24/7-Erreichbarkeit

    Alle Unterlagen und Nachrichten jederzeit im Eigentümerportal abrufbar – Ihre Anliegen werden rund um die Uhr erfasst und bearbeitet.

Wer profitiert?

Für wen die Sondereigentumsverwaltung besonders wertvoll ist

Die Sondereigentumsverwaltung ist keine Luxusleistung – sie ist für viele Eigentümer die einzig sinnvolle Lösung, um ihr Eigentum effektiv zu schützen und den Alltag zu entlasten.

Kapitalanleger ohne Ortspräsenz

Sie haben Ihre Eigentumswohnung in Magdeburg als Kapitalanlage erworben, wohnen aber in einer anderen Stadt? Wir sind Ihr verlängerter Arm vor Ort – kümmern uns um Mieter, Reparaturen und die WEG, ohne dass Sie anreisen müssen.

Berufstätige Eigentümer ohne Zeit

Sie sind voll berufstätig und haben keine Kapazitäten für Mieterkorrespondenz, Handwerkertermine oder Eigentümerversammlungen? Wir übernehmen genau das – vollständig und verlässlich.

Eigentümer in konfliktreichen WEGs

Manche Eigentümergemeinschaften sind von Dauerkonflikten geprägt. Als Ihr Vertreter bringen wir Ihre Interessen sachlich und konsequent in die Eigentümerversammlung ein – ohne dass Sie sich persönlich in Auseinandersetzungen begeben müssen.

So arbeiten wir

Wie die Sondereigentumsverwaltung im Alltag läuft

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur laufenden Betreuung: transparente Abläufe, klare Zuständigkeiten, ein Ansprechpartner.

Erstgespräch & Analyse

Wir besprechen Ihre Situation: Ist die Wohnung vermietet? Gibt es Konflikte in der WEG? Was sind Ihre größten Zeitfresser? Kostenlos und unverbindlich.

Vertragsabschluss

Wir schließen einen Verwaltervertrag für Ihr Sondereigentum ab, der exakt regelt, was wir für Sie tun – und was nicht. Keine versteckten Posten, klare Leistungsabgrenzung.

Übergabe & Einrichtung

Sie übergeben uns alle relevanten Unterlagen: Teilungserklärung, Mietvertrag, bisherige Protokolle. Wir richten Ihre digitale Akte ein und Sie bekommen Zugang zum Eigentümerportal.

Laufende Betreuung

Jetzt laufen alle Fäden bei uns zusammen: Mieteranfragen, WEG-Korrespondenz, Handwerkerkoordination – Sie werden informiert, wenn Sie es müssen, und nicht mit Kleinkram belastet.

Kombinations-Vorteil

SEV + Mietverwaltung aus einer Hand

Die Sondereigentumsverwaltung regelt Ihre Position in der Eigentümergemeinschaft. Die Mietverwaltung betreut das Mietverhältnis innerhalb Ihrer Wohnung. Wenn beides beim gleichen Verwalter liegt, entstehen keine Schnittstellen, keine Zuständigkeitslücken, kein Informationsverlust.

Typisches Beispiel: Ihr Mieter meldet einen Schaden an der Heizung. Liegt die Ursache in Ihrer Wohnung (Sondereigentum), koordinieren wir den Handwerker direkt. Liegt sie im Gemeinschaftseigentum (defekte Steigleitung), vertreten wir gleichzeitig Ihre Interessen gegenüber dem WEG-Verwalter. Kein mühsames Hin- und Herschicken zwischen zwei Büros.

Ein Ansprechpartner für alles — Bei Schäden, die sowohl Sonder- als auch Gemeinschaftseigentum betreffen, vergeuden Eigentümer mit zwei getrennten Verwaltern oft Wochen mit der Schuldfrage. Wir klären das intern – Sie erhalten eine Antwort.

Haftpflicht 1.000.000 € je Versicherungsfall – automatisch in unserem Verwaltungsmandat enthalten.

Lassen Sie Ihr Sondereigentum nicht allein

Sprechen Sie mit uns über Ihre Eigentumswohnung – unverbindlich, persönlich und kostenlos.

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FAQ

Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung

Das Sondereigentum umfasst die Räume Ihrer Wohnung oder Gewerbeeinheit – hier entscheiden Sie als Eigentümer selbst. Das Gemeinschaftseigentum umfasst alles, was der gesamten Eigentümergemeinschaft gehört, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus oder die Heizungsanlage – darum kümmert sich der WEG-Verwalter für alle gemeinsam. Diese Unterscheidung ist gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt.

Ja, denn der WEG-Verwalter kümmert sich ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum und die Belange der gesamten Eigentümergemeinschaft – nicht um Ihre individuelle Wohnung, Ihr Mietverhältnis oder Ihre persönlichen Anliegen gegenüber der Gemeinschaft. Genau diese Lücke schließt die Sondereigentumsverwaltung.

Besonders wertvoll ist sie für Eigentümer, die ihre Wohnung als Kapitalanlage vermietet haben, nicht selbst vor Ort wohnen oder schlicht keine Zeit haben, sich neben dem WEG-Geschehen auch noch um Mieter, Reparaturen und Korrespondenz zu kümmern.

Das kommt darauf an, wo der Schaden liegt: Betrifft er Ihr Sondereigentum – etwa die Einbauküche oder den Bodenbelag –, sind Sie als Eigentümer zuständig, und wir koordinieren die Reparatur für Sie. Liegt die Ursache im Gemeinschaftseigentum – etwa einem undichten Dach oder veralteten Steigleitungen –, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem WEG-Verwalter und sorgen dafür, dass Ihr Anliegen dort ankommt.

Ja, sehr gerne sogar – beide Leistungen ergänzen sich ideal. Während die Sondereigentumsverwaltung Ihre Position innerhalb der Eigentümergemeinschaft absichert, kümmert sich die Mietverwaltung um die Vermietung Ihrer Einheit selbst. Viele unserer Kunden nutzen beide Leistungen aus einer Hand.